Solarstromvergütung in Deutschland

Eine Solaranlage liefert über einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren Energieerträge und erzeugt Einnahmen – Jahr für Jahr. Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass diese Einnahmen berechenbar sind. Über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vom 25.10.2008 hat er festgelegt, welche Vergütung das lokale Energieversorgungsunternehmen für eingespeisten Solarstrom bezahlen muss.

Höhe der Vergütung

Sie richtet sich nach dem Datum der Inbetriebnahme der Anlage und bleibt daraufhin per Gesetz für 20 weitere Kalenderjahre unverändert.

Für Solarstrom aus Anlagen an und auf Gebäuden gelten ab dem 01.05.2012 folgende Vergütungssätze:

  • bis einschließlich einer Leistung von 10 kW 19,35 Ct/kWh

  • bis einschließlich einer Leistung von 1 MW 16,35 Ct/kWh

  • ab einer Leistung von über 1 MW 13,35 Ct/kWh

Für Solarstrom aus Anlagen auf Freiflächen gelten ab dem 01.05.2012 folgende Vergütungssätze:

  • bis zu einer Leistung von 10 MW 13,35 Ct/kWh

  • Freiflächenanlagen über 10 MW werden nicht mehr gefördert.

Die Vergütungssätze sinken monatlich zum 01. des Monats um 0,15 Ct/kWh. Eine detaillierte Übersicht über die Einspeisetarife nach Monaten finden Sie hier: EU-Effizienzrichtlinie und Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum EEG finden Sie unter anderem hier:

Kontakt

Sie haben eine freie Fläche, die Sie nutzen wollen? Oder Sie haben konkrete Fragen zu unseren Leistungen im Bereich Projektentwicklung?

Geben Sie uns Bescheid. Schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
projekte(at)soltecture.de oder rufen Sie uns an.

Alle Kontaktdaten finden Sie hier.